Übernimmt das Potsdamer Grünflächenamt Baumarbeiten für Privatpersonen?

Übernimmt das Potsdamer Grünflächenamt Baumarbeiten für Privatpersonen?
In Potsdam prägen zahlreiche Bäume und Grünflächen das Stadtbild und sorgen für eine angenehme Lebensqualität.
Doch was passiert, wenn Privatpersonen Unterstützung bei der Pflege oder Fällung von Bäumen auf ihrem Grundstück benötigen?
Viele Bürger fragen sich, ob das Potsdamer Grünflächenamt auch Baumarbeiten für private Grundstückseigentümer übernimmt.
Aufgaben des Potsdamer Grünflächenamtes im Bereich Baumpflege
Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft in Potsdam – umgangssprachlich auch Grünflächenamt genannt – ist hauptsächlich für die Pflege und den Erhalt öffentlicher Grünanlagen, Parkanlagen und Straßenbäume zuständig.
- Straßenbäume:
- Laut dem Potsdamer Baumkataster verwaltet die Stadt ca. 50.000 Straßenbäume.
- Bäume in öffentlichen Parkanlagen:
- Die rund 25.000 Bäume in Parks und Grünflächen werden in Stadtberichten bestätigt
Die Mitarbeiter kümmern sich dabei um vielfältige Maßnahmen wie:
- Regelmäßige Baumkontrollen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit
- Baumschnittmaßnahmen (z.B. Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitt)
- Altbaumpflege inklusive Bewässerung und Düngung
- Beseitigung von Sturmschäden und Gefahrenstellen im öffentlichen Raum
- Baumfällungen bei Bedarf (z.B. aus Sicherheitsgründen oder bei Krankheiten)
Die Zuständigkeit des Grünflächenamtes beschränkt sich grundsätzlich auf öffentliche Flächen, also Straßenbäume, Parks und andere öffentliche Grünanlagen.
Für private Grundstücke ist das Amt hingegen nicht zuständig.
Führt das Potsdamer Grünflächenamt Baumarbeiten auf Privatgrundstücken durch?
Das Amt übernimmt in Potsdam generell keine Baumpflegearbeiten oder Baumfällungen auf privaten Flächen.
Private Grundstückseigentümer sind selbst dafür verantwortlich, die notwendigen Pflegemaßnahmen an ihren Bäumen zu organisieren und durchzuführen bzw. durch Fachfirmen durchführen zu lassen.
Allerdings spielt das Amt dennoch eine wichtige Rolle für Privatpersonen: Es ist zuständig für die Genehmigung von Baumfällungen auf privaten Grundstücken gemäß der Potsdamer Gehölzschutzsatzung.
Wenn ein Grundstückseigentümer einen geschützten Baum fällen möchte, muss er zuvor eine entsprechende Genehmigung beim Umweltamt der Stadt Potsdam beantragen.
Die Gehölzschutzsatzung regelt dabei genau, welche Bäume geschützt sind (z.B. Laubbäume ab einem Stammumfang von 100 cm auf bebauten Grundstücken) und unter welchen Bedingungen eine Fällung erlaubt ist.
Welche Alternativen haben Privatpersonen in Potsdam?
Da das Grünflächenamt keine direkten Dienstleistungen für Privatgrundstücke anbietet, müssen Bürger eigenständig nach Alternativen suchen.
Zum Glück gibt es in Potsdam professionelle Anbieter, wie wir, die sich auf Baumpflege spezialisiert haben:
Professionelle Baumpflegeunternehmen in Potsdam
Privatpersonen können auf spezialisierte Unternehmen wie unsere Baumpflege in Potsdam zurückgreifen, die umfassende Leistungen rund um die Pflege von Bäumen anbietet.
Wir übernehmen unter anderem folgende Aufgaben:
- Fachgerechter Baumschnitt (Kronenpflege, Totholzentfernung)
- Baumkontrollen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit
- Baumfällungen (auch mit Seilklettertechnik an schwierigen Standorten)
- Sturmschadenbeseitigung
- Wurzelstockentfernung
- Beratung zu Ersatzpflanzungen und langfristiger Pflege
Unser Unternehmen verfügt über speziell geschulte Mitarbeiter und moderne Technik, um auch komplexe Arbeiten sicher und fachgerecht auszuführen.
Eigenständige Durchführung kleinerer Pflegemaßnahmen
Bei kleineren Arbeiten wie dem Zurückschneiden von Ästen oder dem Entfernen kleinerer Sträucher können Eigentümer diese Maßnahmen eigenständig durchführen – vorausgesetzt, sie verfügen über entsprechendes Wissen und geeignete Werkzeuge sowie Sicherheitsausrüstung.
Bei größeren Eingriffen oder Unsicherheiten sollte jedoch immer ein Fachbetrieb hinzugezogen werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Bei allen Arbeiten an Bäumen auf Privatgrundstücken sind stets die geltenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
In Potsdam gilt insbesondere die Gehölzschutzsatzung, welche genaue Vorschriften enthält:
- Geschützte Bäume dürfen nur mit vorheriger Genehmigung gefällt werden.
- Zwischen dem 1. März und dem 30. September gilt aus Gründen des Vogelschutzes ein generelles Fällverbot (Ausnahmen nur bei akuter Gefahr).
- Ersatzpflanzungen können vorgeschrieben werden, um den ökologischen Ausgleich sicherzustellen.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder.
Fazit: Keine direkten Dienstleistungen des Potsdamer Grünflächenamtes für Privatpersonen
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Das Potsdamer Grünflächenamt übernimmt keine direkten Baumarbeiten wie Pflege oder Fällungen auf privaten Grundstücken.
Seine Zuständigkeit beschränkt sich ausschließlich auf öffentliche Flächen wie Parks oder Straßenbäume.
Privatpersonen müssen daher eigenständig tätig werden und entweder kleinere Maßnahmen selbst durchführen oder professionelle Baumpflegeunternehmen beauftragen.
Wichtig ist dabei stets die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.
Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachbetrieben wie unserer Baumpflege Firma in Potsdam können Bürger sicherstellen, dass ihre Bäume gesund bleiben, Gefahren vermieden werden und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – für ein grünes und lebenswertes Potsdam auch in Zukunft!
