Wann beginnt die Fällsaison in Potsdam?

Wann beginnt in Potsdam die Fällsaison?

Fällsaison in Potsdam: Alles, was Sie über die Baumfällzeit wissen müssen

Die Fällsaison in Potsdam ist ein wichtiges Thema für Grundstückseigentümer, Gartenliebhaber und alle, die sich für den Schutz und die Pflege von Bäumen interessieren.

Wann beginnt die Fällsaison in Potsdam?

Die Fällsaison in Potsdam beginnt offiziell am 1. Oktober eines jeden Jahres. 

Dies ist der Zeitpunkt, ab dem Gehölzrodungen und Baumfällungen in der Stadt zulässig sind. 

Die Fällsaison erstreckt sich dann bis zum 28. Februar des Folgejahres, bzw. in Schaltjahren bis zum 29. Februar.

Warum gibt es eine festgelegte Fällsaison?

Die Festlegung einer Fällsaison dient dem Schutz der Natur und insbesondere der Vogelwelt. Vom 1. März bis 30. September schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel.

In dieser Zeit sind Baumfällungen nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung erlaubt.

Die Potsdamer Baumschutzverordnung

Die Baumfällungen in Potsdam unterliegen der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV).

Diese Verordnung regelt, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Umständen sie gefällt werden dürfen.

Laut der aktuellen Verordnung sind folgende Bäume geschützt:

  • Im planungsrechtlichen Innenbereich: Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm
  • Im planungsrechtlichen Außenbereich: Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm
  • Obstbäume: Ab einem Stammumfang von 80 cm

Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1 Meter über dem Erdboden gemessen oder unterhalb der ersten Kronenverzweigung.

Genehmigungspflicht für Baumfällungen

Für das Fällen geschützter Bäume ist in Potsdam eine Genehmigung erforderlich.

Diese muss bei der zuständigen Behörde, der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam, beantragt werden.

Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Grundstückslage
  • Grundstücksgemarkung und Flurstücknummer
  • Art und genaue Größe des zu fällenden Baumes
  • Stammumfang
  • Kronendurchmesser
  • Gründe für die gewünschte Baumfällung
  • Fotos des Baumes und gegebenenfalls der nahen Umgebung1

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Es gibt einige Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für Baumfällungen in Potsdam:

  • Bäume, die weniger als drei Meter von einer Hauswand entfernt stehen, dürfen ohne Genehmigung gefällt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Wohngebäude, nicht für gewerblich genutzte Immobilien.
  • Bäume in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten, öffentlichen Parkanlagen, Gartendenkmälern und auf Friedhöfen unterliegen nicht der städtischen Baumschutzverordnung.

Fällungen außerhalb der Fällsaison

In bestimmten Fällen können Bäume auch außerhalb der regulären Fällsaison gefällt werden. Dies ist möglich, wenn:

  • Eine akute Gefahr für Personen oder Sachen besteht, z.B. wenn ein Baum nach einem Sturm umzukippen droht.
  • Bei Bauvorhaben oder besonders gefährdeten Bäumen. In diesen Fällen ist neben der Fällgenehmigung auch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen

Nach einer genehmigten Baumfällung wird in der Regel eine Ersatzpflanzung angeordnet. Die neue Verordnung regelt dies wie folgt:

  • Je angefangene 30 Zentimeter Stammumfang des gefällten Baumes ist ein neuer Baum zu pflanzen.
  • Die Anzahl der Ersatzbäume kann sich je nach Vitalitätsstufe des gefällten Baumes verringern. Für einen komplett abgestorbenen Baum wird kein Baumersatz beauflagt.
  • Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung festgesetzt werden.

Tipps für die Antragstellung

Um den Prozess der Antragstellung für eine Baumfällung in Potsdam zu erleichtern, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Planen Sie frühzeitig: Reichen Sie den Antrag möglichst schon in den Frühlings- oder Sommermonaten ein, da die Ämter in der Fällsaison besonders ausgelastet sind3.
  2. Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vor: Je vollständiger und detaillierter Ihr Antrag ist, desto schneller kann er bearbeitet werden.
  3. Begründen Sie Ihren Antrag stichhaltig: Gültige Gründe für eine Fällgenehmigung können sein:
    • Baumkrankheit
    • Personen- bzw. Sachgefahr
    • Der Baum hat überwiegend seine ökologische Funktion verloren
    • Eine arttypische Entwicklung ist aufgrund des aktuellen Standorts nicht möglich
    • Die Entwicklung weiterer Baumbestände wird durch den Baum behindert1
  4. Beachten Sie die Kosten: Die Beantragung einer Fällgenehmigung in Potsdam kann zwischen 25€ und 100€ kosten.

Fazit: Verantwortungsvoller Umgang mit Bäumen in Potsdam

Die Fällsaison in Potsdam vom 1. Oktober bis 28./29. Februar bietet einen klaren Rahmen für notwendige Baumfällungen.

Die Regelungen der Potsdamer Baumschutzverordnung stellen sicher, dass der wertvolle Baumbestand der Stadt geschützt wird, während gleichzeitig die Interessen von Grundstückseigentümern berücksichtigt werden.

Durch die Einhaltung der Fällsaison und die sorgfältige Beachtung der Genehmigungspflichten tragen Sie aktiv zum Schutz der Natur und zur Erhaltung des charakteristischen Stadtbildes von Potsdam bei.

Gleichzeitig gewährleisten Sie die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrer Nachbarschaft.

Denken Sie daran, dass Bäume nicht nur ästhetischen Wert haben, sondern auch wichtige ökologische Funktionen erfüllen.

Sie filtern Schadstoffe aus der Luft, spenden Schatten, kühlen die Umgebung und bieten Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Jede Entscheidung zur Baumfällung sollte daher wohlüberlegt sein.

Wenn Sie Fragen zur Fällsaison oder zur Beantragung einer Fällgenehmigung in Potsdam haben, wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt.

Dort erhalten Sie kompetente Beratung und Unterstützung bei Ihrem Anliegen.

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