Welche Baumarten sind in Potsdam besonders geschützt?

Welche Baumarten sind in Potsdam besonders geschützt?

Welche Bäume werden in Potsdam besonders geschützt?

In Potsdam sind folgende Baumarten besonders geschützt, basierend auf der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV) und ergänzenden Regelungen:

1. Alle Baumarten mit Mindeststammumfang

  • Innerhalb bebauter Ortsteile:
    Alle Bäume ab 45 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe).
  • Außerhalb bebauter Ortsteile:
    Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang.
  • Obstbäume: Ab 80 cm Stammumfang (Ausnahme: Walnuss und Baumhasel, siehe unten).

2. Speziell geschützte Arten (unabhängig vom Standort)

Diese Arten genießen besonderen Schutz und unterliegen bereits ab 60 cm Stammumfang der Genehmigungspflicht:

  • Esskastanie (Castanea sativa)
  • Edeleberesche (Sorbus aucuparia 'Edulis')
  • Walnuss (Juglans regia)
  • Baumhasel (Corylus colurna).

3. Streng geschützte Arten in Brandenburg

Gemäß Brandenburgischer Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV) gelten für diese Arten zusätzliche Schutzvorgaben:

  • Eichen (Quercus spp.)
  • Ulmen (Ulmus spp.)
  • Platanen (Platanus spp.)
  • Linden (Tilia spp.)
  • Rotbuchen (Fagus sylvatica)
    Sie sind ab 190 cm Stammumfang (ca. 60 cm Durchmesser) geschützt.

4. Ausnahmen

  • Obstbäume (außer Walnuss/Baumhasel) sind erst ab 80 cm geschützt.
  • Pappeln und Baumweiden unterliegen keinem Schutz.

Schutzzweck

Der Schutz dient der Erhaltung von:

  • Klimaresilienz (insbesondere Eichen und Linden als hitzetolerante Arten).
  • Artenschutz (z. B. für den Heldbock, der alte Eichen besiedelt).
  • Kulturhistorischen Parkanlagen (z. B. in Sanssouci).

Für Eingriffe ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Potsdam erforderlich.

Verstöße können Bußgelder bis 50.000 € nach sich ziehen.

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