Welche Baumarten sind in Potsdam besonders geschützt?

Welche Bäume werden in Potsdam besonders geschützt?
In Potsdam sind folgende Baumarten besonders geschützt, basierend auf der Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV) und ergänzenden Regelungen:
1. Alle Baumarten mit Mindeststammumfang
- Innerhalb bebauter Ortsteile:
Alle Bäume ab 45 cm Stammumfang (gemessen in 1,30 m Höhe). - Außerhalb bebauter Ortsteile:
Alle Bäume ab 60 cm Stammumfang. - Obstbäume: Ab 80 cm Stammumfang (Ausnahme: Walnuss und Baumhasel, siehe unten).
2. Speziell geschützte Arten (unabhängig vom Standort)
Diese Arten genießen besonderen Schutz und unterliegen bereits ab 60 cm Stammumfang der Genehmigungspflicht:
- Esskastanie (Castanea sativa)
- Edeleberesche (Sorbus aucuparia 'Edulis')
- Walnuss (Juglans regia)
- Baumhasel (Corylus colurna).
3. Streng geschützte Arten in Brandenburg
Gemäß Brandenburgischer Baumschutzverordnung (BbgBaumSchV) gelten für diese Arten zusätzliche Schutzvorgaben:
- Eichen (Quercus spp.)
- Ulmen (Ulmus spp.)
- Platanen (Platanus spp.)
- Linden (Tilia spp.)
- Rotbuchen (Fagus sylvatica)
Sie sind ab 190 cm Stammumfang (ca. 60 cm Durchmesser) geschützt.
4. Ausnahmen
- Obstbäume (außer Walnuss/Baumhasel) sind erst ab 80 cm geschützt.
- Pappeln und Baumweiden unterliegen keinem Schutz.
Schutzzweck
Der Schutz dient der Erhaltung von:
- Klimaresilienz (insbesondere Eichen und Linden als hitzetolerante Arten).
- Artenschutz (z. B. für den Heldbock, der alte Eichen besiedelt).
- Kulturhistorischen Parkanlagen (z. B. in Sanssouci).
Für Eingriffe ist eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Potsdam erforderlich.
Verstöße können Bußgelder bis 50.000 € nach sich ziehen.
