Welche Baumschutzsatzung gilt in Potsdam?

Welche Baumschutzsatzung gilt in Potsdam?

Die Baumschutzsatzung in Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam, bekannt für ihre malerischen Parkanlagen und historischen Gärten, legt großen Wert auf den Schutz ihres wertvollen Baumbestandes.

Die Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV) spielt eine zentrale Rolle bei der Erhaltung des urbanen Grüns und der Sicherung der ökologischen Vielfalt.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die geltenden Regelungen, ihre Anwendung und die Bedeutung für Grundstückseigentümer und Gartenliebhaber.

Grundlagen der Potsdamer Baumschutzverordnung

Geltungsbereich und geschützte Bäume

Die PBaumSchV gilt für das gesamte Stadtgebiet Potsdams und schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Konkret sind folgende Bäume geschützt:

  • Innerhalb bebauter Ortsteile: Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm
  • Außerhalb bebauter Ortsteile: Bäume ab 60 cm Stammumfang
  • Obstbäume: Ab 80 cm Stammumfang

Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1,30 Meter über dem Erdboden gemessen. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl jüngere als auch ältere Bäume angemessen geschützt sind.

Ausnahmen vom Schutz

Bestimmte Bereiche und Baumarten sind von der Verordnung ausgenommen:

  • Wälder im Sinne des Waldgesetzes für das Land Brandenburg
  • Bäume in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
  • Bäume in öffentlichen Parkanlagen und Gartendenkmälern
  • Bäume auf Friedhöfen

Diese Ausnahmen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen oft spezielle Pflege- und Schutzmaßnahmen gelten, die den Baumschutz bereits gewährleisten.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Für geschützte Bäume ist eine behördliche Genehmigung erforderlich bei:

Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Eingriffe an geschützten Bäumen nur nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte erfolgen.

Genehmigungsfreie Maßnahmen

Bestimmte Pflegemaßnahmen können ohne Genehmigung durchgeführt werden:

  • Schnittmaßnahmen im Feinastbereich (Durchmesser bis 5 cm)
  • Freischneiden von Fassaden und Dächern
  • Entfernung von Totholz und bruchgefährdetem Astwerk

Diese Ausnahmen ermöglichen es Grundstückseigentümern, notwendige Pflegearbeiten ohne bürokratischen Aufwand durchzuführen.

Antragsstellung und Verfahren

Wie stelle ich einen Antrag?

Anträge zur Fällung oder für Eingriffe an geschützten Bäumen müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan oder Skizze mit Standort des Baumes
  • Fotos des Baumes
  • Begründung für die geplante Maßnahme

Bearbeitungszeit und Kosten

Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt durchschnittlich vier Monate.

Es können Gebühren für die Bearbeitung anfallen, deren Höhe von der Art des Antrags abhängt.

Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen

Bei genehmigten Fällungen wird in der Regel eine Ersatzpflanzung angeordnet. Die Verordnung regelt dies wie folgt:

  • Je angefangene 30 Zentimeter Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen
  • Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung festgesetzt werden

Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Baumbestand in Potsdam langfristig erhalten bleibt und sich sogar vergrößert.

Besonderheiten der Potsdamer Baumschutzverordnung

Schutz von Obstbäumen

Anders als in vielen anderen Städten sind in Potsdam auch Obstbäume geschützt, allerdings erst ab einem größeren Stammumfang von 80 cm. Dies trägt dem kulturellen und ökologischen Wert von Streuobstwiesen und alten Obstbaumsorten Rechnung.

Abstandsregelungen zu Gebäuden

Die aktuelle Verordnung berücksichtigt die Interessen von Hauseigentümern:

  • Bäume, die weniger als drei Meter von einer Hauswand entfernt stehen, dürfen ohne Genehmigung gefällt werden
  • Diese Regelung gilt nur für Wohngebäude, nicht für gewerblich genutzte Immobilien

Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen die Baumschutzsatzung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:

  • Bußgelder können bis zu 65.000 Euro betragen
  • Bei illegalen Fällungen können Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen angeordnet werden

Diese hohen Strafen unterstreichen die Bedeutung, die Potsdam dem Baumschutz beimisst.

Bedeutung des Baumschutzes für Potsdams Stadtklima

Die Baumschutzverordnung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Stadtklimas:

  • Bäume filtern Schadstoffe aus der Luft
  • Sie spenden Schatten und kühlen die Umgebung
  • Bäume tragen zur Biodiversität bei und bieten Lebensraum für Tiere

In Zeiten des Klimawandels gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung für die Lebensqualität in der Stadt.

Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen

Die Baumschutzverordnung wird regelmäßig überprüft und angepasst. Aktuelle Diskussionen betreffen:

  • Die Erhöhung des Schutzumfangs von 30 cm auf 60 cm Stammumfang
  • Die Ausnahme von Parkanlagen und Gartendenkmälern vom Geltungsbereich
  • Die Vereinfachung von Verfahren zur Entlastung der Verwaltung

Diese Anpassungen zielen darauf ab, einen Ausgleich zwischen Baumschutz und praktischer Umsetzbarkeit zu finden.

Tipps für Grundstückseigentümer und Gartenfreunde

Pflege und Erhalt geschützter Bäume

  • Regelmäßige fachgerechte Pflege kann die Vitalität und Sicherheit von Bäumen erhöhen
  • Bei Unsicherheiten sollte ein Fachmann (Baumsachverständiger oder Arborist) hinzugezogen werden

Planung von Neuanpflanzungen

  • Bei Neupflanzungen sollten standortgerechte und klimaresistente Arten bevorzugt werden
  • Die Amerikanische Rot-Eiche (Quercus rubra) gilt als zukunftsfähige Art für das Stadtklima

Fazit: Baumschutz als gemeinsame Aufgabe

Die Potsdamer Baumschutzverordnung stellt einen Kompromiss zwischen ökologischen Belangen und den Interessen von Grundstückseigentümern dar.

Sie trägt wesentlich zum Erhalt des charakteristischen Stadtbildes und zur Verbesserung der Lebensqualität bei.

Durch verantwortungsvollen Umgang mit dem Baumbestand können Bürger aktiv zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.

Für detaillierte Informationen und aktuelle Änderungen empfiehlt es sich, die offizielle Website der Stadt Potsdam zu konsultieren oder direkt mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.

Gemeinsam können Bürger und Verwaltung dafür sorgen, dass Potsdam auch in Zukunft eine grüne und lebenswerte Stadt bleibt, in der der Schutz von Bäumen einen hohen Stellenwert genießt.

Die Potsdamer Baumschutzverordnung ist ein lebendiges Dokument, das sich mit den Herausforderungen der Zeit weiterentwickelt.

Sie spiegelt das Engagement der Stadt für eine nachhaltige Stadtentwicklung wider und fordert alle Bürger auf, ihren Beitrag zum Erhalt des grünen Erbes zu leisten.

Indem wir uns gemeinsam für den Schutz unserer Bäume einsetzen, investieren wir in eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen.

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