Welche Baumschutzsatzung gilt in Potsdam?

Die Baumschutzsatzung in Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam, bekannt für ihre malerischen Parkanlagen und historischen Gärten, legt großen Wert auf den Schutz ihres wertvollen Baumbestandes.
Die Potsdamer Baumschutzverordnung (PBaumSchV) spielt eine zentrale Rolle bei der Erhaltung des urbanen Grüns und der Sicherung der ökologischen Vielfalt.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die geltenden Regelungen, ihre Anwendung und die Bedeutung für Grundstückseigentümer und Gartenliebhaber.
Grundlagen der Potsdamer Baumschutzverordnung
Geltungsbereich und geschützte Bäume
Die PBaumSchV gilt für das gesamte Stadtgebiet Potsdams und schützt Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Konkret sind folgende Bäume geschützt:
- Innerhalb bebauter Ortsteile: Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm
- Außerhalb bebauter Ortsteile: Bäume ab 60 cm Stammumfang
- Obstbäume: Ab 80 cm Stammumfang
Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1,30 Meter über dem Erdboden gemessen. Diese Regelung stellt sicher, dass sowohl jüngere als auch ältere Bäume angemessen geschützt sind.
Ausnahmen vom Schutz
Bestimmte Bereiche und Baumarten sind von der Verordnung ausgenommen:
- Wälder im Sinne des Waldgesetzes für das Land Brandenburg
- Bäume in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten
- Bäume in öffentlichen Parkanlagen und Gartendenkmälern
- Bäume auf Friedhöfen
Diese Ausnahmen berücksichtigen, dass in diesen Bereichen oft spezielle Pflege- und Schutzmaßnahmen gelten, die den Baumschutz bereits gewährleisten.
Genehmigungspflichtige Maßnahmen
Für geschützte Bäume ist eine behördliche Genehmigung erforderlich bei:
- Fällungen
- Rodungen
- Entfernung von Kronenteilen
- Eingriffe in den Wurzelbereich
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass Eingriffe an geschützten Bäumen nur nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte erfolgen.
Genehmigungsfreie Maßnahmen
Bestimmte Pflegemaßnahmen können ohne Genehmigung durchgeführt werden:
- Schnittmaßnahmen im Feinastbereich (Durchmesser bis 5 cm)
- Freischneiden von Fassaden und Dächern
- Entfernung von Totholz und bruchgefährdetem Astwerk
Diese Ausnahmen ermöglichen es Grundstückseigentümern, notwendige Pflegearbeiten ohne bürokratischen Aufwand durchzuführen.
Antragsstellung und Verfahren
Wie stelle ich einen Antrag?
Anträge zur Fällung oder für Eingriffe an geschützten Bäumen müssen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Potsdam eingereicht werden.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Lageplan oder Skizze mit Standort des Baumes
- Fotos des Baumes
- Begründung für die geplante Maßnahme
Bearbeitungszeit und Kosten
Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt durchschnittlich vier Monate.
Es können Gebühren für die Bearbeitung anfallen, deren Höhe von der Art des Antrags abhängt.
Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen
Bei genehmigten Fällungen wird in der Regel eine Ersatzpflanzung angeordnet. Die Verordnung regelt dies wie folgt:
- Je angefangene 30 Zentimeter Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen
- Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, kann eine Ausgleichszahlung festgesetzt werden
Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Baumbestand in Potsdam langfristig erhalten bleibt und sich sogar vergrößert.
Besonderheiten der Potsdamer Baumschutzverordnung
Schutz von Obstbäumen
Anders als in vielen anderen Städten sind in Potsdam auch Obstbäume geschützt, allerdings erst ab einem größeren Stammumfang von 80 cm. Dies trägt dem kulturellen und ökologischen Wert von Streuobstwiesen und alten Obstbaumsorten Rechnung.
Abstandsregelungen zu Gebäuden
Die aktuelle Verordnung berücksichtigt die Interessen von Hauseigentümern:
- Bäume, die weniger als drei Meter von einer Hauswand entfernt stehen, dürfen ohne Genehmigung gefällt werden
- Diese Regelung gilt nur für Wohngebäude, nicht für gewerblich genutzte Immobilien
Bußgelder und Konsequenzen bei Verstößen
Wer gegen die Baumschutzsatzung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
- Bußgelder können bis zu 65.000 Euro betragen
- Bei illegalen Fällungen können Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen angeordnet werden
Diese hohen Strafen unterstreichen die Bedeutung, die Potsdam dem Baumschutz beimisst.
Bedeutung des Baumschutzes für Potsdams Stadtklima
Die Baumschutzverordnung leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Stadtklimas:
- Bäume filtern Schadstoffe aus der Luft
- Sie spenden Schatten und kühlen die Umgebung
- Bäume tragen zur Biodiversität bei und bieten Lebensraum für Tiere
In Zeiten des Klimawandels gewinnt dieser Aspekt zunehmend an Bedeutung für die Lebensqualität in der Stadt.
Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen
Die Baumschutzverordnung wird regelmäßig überprüft und angepasst. Aktuelle Diskussionen betreffen:
- Die Erhöhung des Schutzumfangs von 30 cm auf 60 cm Stammumfang
- Die Ausnahme von Parkanlagen und Gartendenkmälern vom Geltungsbereich
- Die Vereinfachung von Verfahren zur Entlastung der Verwaltung
Diese Anpassungen zielen darauf ab, einen Ausgleich zwischen Baumschutz und praktischer Umsetzbarkeit zu finden.
Tipps für Grundstückseigentümer und Gartenfreunde
Pflege und Erhalt geschützter Bäume
- Regelmäßige fachgerechte Pflege kann die Vitalität und Sicherheit von Bäumen erhöhen
- Bei Unsicherheiten sollte ein Fachmann (Baumsachverständiger oder Arborist) hinzugezogen werden
Planung von Neuanpflanzungen
- Bei Neupflanzungen sollten standortgerechte und klimaresistente Arten bevorzugt werden
- Die Amerikanische Rot-Eiche (Quercus rubra) gilt als zukunftsfähige Art für das Stadtklima
Fazit: Baumschutz als gemeinsame Aufgabe
Die Potsdamer Baumschutzverordnung stellt einen Kompromiss zwischen ökologischen Belangen und den Interessen von Grundstückseigentümern dar.
Sie trägt wesentlich zum Erhalt des charakteristischen Stadtbildes und zur Verbesserung der Lebensqualität bei.
Durch verantwortungsvollen Umgang mit dem Baumbestand können Bürger aktiv zum Klimaschutz und zur Erhaltung der Biodiversität beitragen.
Für detaillierte Informationen und aktuelle Änderungen empfiehlt es sich, die offizielle Website der Stadt Potsdam zu konsultieren oder direkt mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen.
Gemeinsam können Bürger und Verwaltung dafür sorgen, dass Potsdam auch in Zukunft eine grüne und lebenswerte Stadt bleibt, in der der Schutz von Bäumen einen hohen Stellenwert genießt.
Die Potsdamer Baumschutzverordnung ist ein lebendiges Dokument, das sich mit den Herausforderungen der Zeit weiterentwickelt.
Sie spiegelt das Engagement der Stadt für eine nachhaltige Stadtentwicklung wider und fordert alle Bürger auf, ihren Beitrag zum Erhalt des grünen Erbes zu leisten.
Indem wir uns gemeinsam für den Schutz unserer Bäume einsetzen, investieren wir in eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen.