Welche Ersatzpflanzungen werden in Potsdam gefordert?

Welche Ersatzpflanzungen werden in Potsdam gefordert?

Ersatzpflanzungen in Potsdam: Vorschriften, Artenauswahl und praktische Umsetzung

In Potsdam sind Ersatzpflanzungen ein zentrales Instrument der Baumschutzverordnung (PBaumSchV), um den Verlust von Stadtgrün durch Baumfällungen zu kompensieren.

Die Regelungen zielen darauf ab, den urbanen Baumbestand langfristig zu sichern und gleichzeitig die Lebensqualität in der Landeshauptstadt zu erhalten.

Dieser Leitfaden erläutert detailliert, unter welchen Bedingungen Ersatzpflanzungen erforderlich sind, welche Anforderungen an die Neupflanzungen gestellt werden und welche Alternativen bei unmöglicher Umsetzung bestehen.

Rechtsgrundlagen der Ersatzverpflichtung

Die Pflicht zu Ersatzpflanzungen ergibt sich aus §7 der Potsdamer Baumschutzverordnung.

Demnach muss für jeden gefällten Baum, der unter die Schutzbestimmungen fällt, ein Ausgleich geschaffen werden.

Geschützte Bäume sind in bebauten Gebieten alle Laub- und Nadelgehölze mit einem Stammumfang ab 60 cm (gemessen in 1,30 m Höhe) sowie Obstbäume ab 80 cm.

Die Verordnung gilt nicht für Bäume in Wäldern, Naturschutzgebieten oder historischen Parkanlagen wie Sanssouci.

Schlüsselparagraphen im Überblick:

  • §7 Abs. 1–3 PBaumSchV: Festlegung des Ersatzumfangs anhand des Stammumfangs des entfernten Baumes
  • §7 Abs. 4: Regelungen zu Ausgleichszahlungen bei unmöglicher Pflanzung
  • §8: Nachträgliche Verpflichtung bei unrechtmäßigen Fällungen

Berechnung des Ersatzbedarfs

Die Anzahl der zu pflanzenden Bäume orientiert sich am Stammumfang des gefällten Baumes:

Grundsätze der Bemessung:

  • Je angefangene 40 cm Stammumfang: 1 Ersatzbaum
    Beispiel: Ein Baum mit 110 cm Umfang erfordert 2 Ersatzpflanzungen
  • Zuschläge für ökologisch wertvolle Arten:
    Eichen, Rotbuchen, Linden und Ulmen erfordern bis zu +1 Baum pro gefälltes Exemplar
  • Abschläge bei geringem ökologischen Wert:
    Eschenahorn oder Robinien ermöglichen Reduktion um bis zu 1 Baum

Sonderfall Obstbäume:

Obstgehölze unterliegen ab 80 cm Stammumfang dem Schutz – hier gilt ein reduzierter Ersatzschlüssel von 1:1, unabhängig von der Größe.

Anforderungen an Ersatzbäume

Die PBaumSchV und begleitende Richtlinien des Landes Brandenburg präzisieren Qualitätsstandards:

1. Pflanzqualitäten:

  • Mindeststammumfang: 14–16 cm (Ballenware, dreimal verpflanzt)
  • Herkunft: Regionale Baumschulen mit Herkunftsnachweis
  • Artenvielfalt:
    Priorität haben heimische Arten wie:
    • Stieleiche (Quercus robur)
    • Winterlinde (Tilia cordata)
    • Hainbuche (Carpinus betulus)

2. Standortgerechte Auswahl:

Die Untere Naturschutzbehörde empfiehlt klimaresistente Arten wie:

  • Amerikanische Rot-Eiche (Quercus rubra)
  • Feldahorn (Acer campestre)
  • Vogelkirsche (Prunus avium)

3. Pflanzorte:

  • Vorrangig auf demselben Grundstück
  • Bei Platzmangel: Öffentliche Flächen oder Ausgleichsprojekte der Stadt

Ausgleichszahlungen als Alternative

Kann keine Ersatzpflanzung erfolgen, sieht die Verordnung finanzielle Kompensationen vor:

Berechnungsmethode:

Ausgleichszahlung=Bruttopreis Baumschulware×2+MWSt

Beispielrechnung:

  • Kosten pro Hochstamm: 300 €
  • Pauschale für Pflanzung/Pflege: +300 €
  • Gesamtkosten: 600 € + 19% MWSt = 714 € pro Baum

Die Mittel fließen zweckgebunden in städtische Begrünungsprojekte.

Praktische Umsetzung und Kontrolle

Genehmigungsverfahren:

  1. Antragstellung: Schriftlicher Antrag an die Untere Naturschutzbehörde mit:
    • Lageplan des Grundstücks
    • Fotos des zu fällenden Baums
    • Begründung der Maßnahme
  2. Fristen:
    • Bearbeitungsdauer: Bis zu 4 Monate
    • Umsetzungsfrist für Pflanzungen: 2 Jahre

Erfolgskontrolle:

Ersatzbäume müssen 3 Jahre überwacht werden. Bei Ausfällen besteht Nachpflanzungspflicht. Die Behörde führt stichprobenartige Kontrollen durch und verlangt Nachweise über:

  • Gießintervalle
  • Schnittmaßnahmen
  • Schutz vor Wildverbiss

Aktuelle Entwicklungen und Diskussionen

1. Klimaresilienz in der Artenauswahl:

Seit 2023 fördert Potsdam verstärkt hitzetolerante Arten. Ein Pilotprojekt testet Mediterrane Eichen (Quercus ilex) in Innenstadtlagen.

2. Digitales Baumkataster:

Ab 2024 werden Ersatzpflanzungen im Geo-Informationssystem (GIS) erfasst, um Transparenz über den städtischen Baumbestand zu schaffen.

3. Diskutierte Reformen:

  • Erhöhung der Ausgleichszahlungen: Anpassung an gestiegene Baumschulpreise
  • Förderung von Dachbegrünungen als Äquivalent zu Ersatzpflanzungen

Fazit: Nachhaltige Stadtentwicklung durch Ersatzpflanzungen

Potsdams Baumschutzverordnung zeigt, wie kommunale Regulierung ökologische Verluste kompensieren kann.

Die präzisen Vorgaben zu Stammumfängen, Artenlisten und Qualitätsstandards sichern dabei nicht nur den Grünbestand, sondern fördern auch die genetische Vielfalt urbaner Gehölze.

Für Grundstückseigentümer bedeutet dies zwar administrative Hürden, doch gleichzeitig tragen sie aktiv zum Erhalt des Stadtklimas bei.

Aktuelle Informationen finden Eigentümer auf der Website der Unteren Naturschutzbehörde Potsdam oder im Jahrbuch der Baumpflege 2025, das detaillierte Praxisleitfäden zur Pflanzung und Pflege von Ersatzbäumen bereithält.

Durch die Kombination aus rechtlichen Vorgaben und fachlicher Beratung entwickelt sich Potsdam weiterhin zur Vorzeigestadt für nachhaltige Urbanistik.

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