Wie hoch sind die Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen in Potsdam?


Wie hoch sind die Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen in Potsdam

Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen

Die unerlaubte Baumfällung ist in Potsdam streng geregelt und kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

Die Baumschutzverordnung der Stadt sowie das Bundesnaturschutzgesetz legen fest, welche Bäume geschützt sind und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Höhe der Bußgelder, relevante Vorschriften und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Bußgelder für illegale Baumfällungen in Potsdam

In Potsdam können Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen bis zu 65.000 Euro betragen.

Diese Höchstgrenze wurde im Zuge einer Anpassung der Baumschutzverordnung erhöht, um den Schutz von Bäumen zu stärken und Verstöße konsequent zu ahnden.

Die genaue Höhe des Bußgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Schwere des Verstoßes: Ein vorsätzlicher Verstoß wird härter geahndet als ein fahrlässiger Fehler.
  • Wirtschaftliche Situation des Täters: Die finanziellen Verhältnisse des Verantwortlichen können bei der Festlegung des Bußgeldes berücksichtigt werden.
  • Art des betroffenen Baumes: Geschützte Bäume wie Obstbäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm unterliegen besonders strengen Vorschriften.

Welche Bäume sind in Potsdam geschützt?

Die Baumschutzverordnung in Potsdam definiert klar, welche Bäume unter Schutz stehen:

  • Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 45 cm innerhalb bebauter Ortsteile.
  • Obstbäume ab einem Stammumfang von 80 cm.
  • Außerhalb bebauter Gebiete gilt der Schutz erst ab einem Umfang von 60 cm.

Der Umfang wird in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Boden gemessen. Zusätzlich dürfen die Wurzeln und der Aufbau eines geschützten Baumes nicht beschädigt werden.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Vorgaben für den Baumschutz basieren auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen:

  1. Baumschutzverordnung Potsdam:
    Diese lokale Regelung legt fest, welche Bäume geschützt sind und welche Genehmigungen für eine Fällung erforderlich sind.
  2. Bundesnaturschutzgesetz (§ 39):
    Das Gesetz regelt den allgemeinen Schutz von Gehölzen und verbietet das Fällen während der Hauptnistzeit von Vögeln (1. März bis 30. September).
  3. Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz:
    Dieses Landesgesetz ergänzt die Bundesvorgaben und definiert spezifische Regelungen für Brandenburg, einschließlich Potsdam.

Wann darf ein Baum gefällt werden?

In Potsdam gelten strenge Vorschriften für das Fällen von Bäumen. Eine Genehmigung ist erforderlich, es sei denn, der Baum erfüllt bestimmte Kriterien:

  • Der Stammumfang liegt unter 45 cm (innerhalb bebauter Gebiete) oder unter 60 cm (außerhalb).
  • Der Baum stellt eine akute Gefahr dar, z. B. nach einem Sturm.
  • Der Baum ist krank oder hat seine ökologische Funktion verloren.

Fällungen sind grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar erlaubt, um den Schutz nistender Vögel zu gewährleisten.

Genehmigungsverfahren

Um einen geschützten Baum zu fällen, muss ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde eingereicht werden. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Standortdaten des Baumes (Flurstücknummer, Grundstückslage).
  • Art und Größe des Baumes (Stammumfang, Kronendurchmesser).
  • Fotos zur Dokumentation.
  • Begründung für die Fällung (z. B. Krankheit oder Gefahr).

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Regel etwa sechs Wochen.

Unvollständige Anträge können Verzögerungen verursachen.

Konsequenzen bei unerlaubter Fällung

Die Konsequenzen für das illegale Fällen eines Baumes gehen über Geldbußen hinaus:

  1. Ersatzpflanzungen:
    In vielen Fällen verlangt die Naturschutzbehörde eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung.
  2. Schadenersatz:
    Wenn durch die Fällung ein ökologischer Schaden entsteht, kann zusätzlich Schadenersatz gefordert werden.
  3. Strafrechtliche Konsequenzen:
    Bei besonders schweren Verstößen kann eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

Beispiele aus der Praxis

In Potsdam kommen jährlich etwa 10 bis 20 Fälle illegaler Baumfällungen zur Kenntnis der Behörden.

Die Stadt verfügt über ausreichend Personal, um diese Verstöße zu verfolgen.

Dank wachsamer Nachbarn werden viele Fälle gemeldet, bevor größerer Schaden entsteht.

Ein Beispiel zeigt die Konsequenzen: Ein Grundstückseigentümer fällte ohne Genehmigung einen geschützten Obstbaum mit einem Umfang von 85 cm.

Die Behörde verhängte ein Bußgeld von 15.000 Euro und verpflichtete ihn zur Pflanzung eines neuen Baumes.

Tipps zur Vermeidung von Bußgeldern

Um hohe Strafen zu vermeiden, sollten Grundstückseigentümer folgende Tipps beachten:

  1. Informieren Sie sich über die geltenden Vorschriften in Potsdam.
  2. Holen Sie vor jeder geplanten Fällung eine Genehmigung ein.
  3. Lassen Sie sich von Fachbetrieben beraten – viele Unternehmen übernehmen auch das Genehmigungsverfahren.
  4. Melden Sie gefährdete oder kranke Bäume rechtzeitig der Naturschutzbehörde.

Fazit

Die Bußgelder für unerlaubte Baumfällungen in Potsdam sind hoch und dienen dem Schutz der Natur sowie dem Erhalt wertvoller Gehölze.

Mit bis zu 65.000 Euro Strafe setzt die Stadt klare Zeichen gegen Verstöße.

Grundstückseigentümer sollten sich daher unbedingt an die geltenden Vorschriften halten und bei Unsicherheiten professionelle Beratung einholen.

Durch eine sorgfältige Planung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben können Konflikte vermieden werden – zum Wohl der Umwelt und zur Sicherstellung eines harmonischen Zusammenlebens in Potsdam!

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