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Wann ein Baum gefällt werden muss
Manchmal bleibt keine Wahl. Der Stamm ist hohl, die Krone bricht aus, oder die Wurzeln heben die Terrasse.
Vor der Fällung steht die Besichtigung. Sie klärt, ob Kronenpflege oder Schnittmaßnahmen den Baum retten können.
Die Baumschutzverordnung der Stadt nennt fünf Fälle, in denen die Genehmigung zu erteilen ist. Das gilt auch dann, wenn der Baum geschützt ist.
- Vorschriften des öffentlichen Rechts verlangen die Entfernung
- das Grundstück lässt sich sonst nicht oder nur unzumutbar nutzen
- vom Baum gehen Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert aus, die sich nicht anders beseitigen lassen
- der Baum muss im Interesse des übrigen Baumbestands weichen
- die Vitalität des Baums ist erheblich beeinträchtigt, und eine Erhaltung ist mit zumutbarem Aufwand nicht möglich
Ist Ihr Baum geschützt? Antrag und Schutz im Überblick

Die erste Frage ist nie die nach der Säge. Sie lautet: Wie dick ist der Stamm?
Im bebauten Ortsteil schützt die Stadt Bäume ab 45 cm Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe. Alles Weitere zu Antrag und Fristen steht auf der Seite Fällgenehmigung, den Wert für Ihren Baum liefert der Fällcheck oben.
Die Baumfällgenehmigung beantragen Sie schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde, mit Begründung und Bestandsplan. Beachten Sie: Außerhalb der Stadt gelten andere Regeln, in Brandenburg zusätzlich das Bundesnaturschutzgesetz.
So läuft eine Baumfällung ab


Vor dem ersten Schnitt wird der Baum angesehen. Dabei zählen Höhe, Standort, Platz um den Stamm, Leitungen und Zugang zum Grundstück.
Danach richtet sich die Methode: Steht der Baum frei, fällt er in einem Zug, bei wenig Platz wird er in Stücken abgetragen. Dafür arbeitet Pro Baumpflege Potsdam mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran.
Zum Schluss bleiben Astwerk, Stammholz und der Stubben. Das Astwerk wird gehäckselt, Astwerk und Stammholz fährt der Betrieb ab, den Stubben entfernt er mit dem Fräsen.
Die beste Zeit für eine genehmigte Fällung ist der Winter. Die Verordnung legt sie auf die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar.
Was nach der Fällung kommt

Wer einen geschützten Baum fällt, muss ihn in der Regel ersetzen, mit einer Ersatzpflanzung. Es gilt pro angefangene 30 cm Stammumfang ein Laubbaum mit 12 bis 14 cm Stammumfang.
Ein Baum mit 100 cm Umfang bringt es also auf vier Ersatzbäume. Bei geschwächten Bäumen sinkt die Zahl um 25, 50 oder 75 Prozent, bei einer Fällung wegen unmittelbarer Gefahr entfällt sie ganz.
Ist ein Ersatz nicht möglich, wird eine Ausgleichszahlung fällig. Die Tabelle zeigt, wie unterschiedlich die Regeln in der Umgebung sind.
| Stammumfang | Potsdam (je 30 cm) | Kleinmachnow (je 15 cm) | Landkreis, Außenbereich (je 40 cm) |
|---|---|---|---|
| 50 cm | 2 | 4 | 2 |
| 80 cm | 3 | 6 | 2 |
| 100 cm | 4 | 7 | 3 |
| 120 cm | 4 | 8 | 3 |
| 150 cm | 5 | 10 | 4 |
| 200 cm | 7 | 14 | 5 |
Quelle: PBaumSchVO Potsdam § 7 Abs. 2; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow § 8 Abs. 2; Gehölzschutzverordnung Potsdam-Mittelmark, Ersatzpflanzung; gerechnet auf „pro angefangene“ Einheit, vor Abzug nach Vitalität
Die Schutzgrenze hat eine Geschichte
Früher lag die Schutzgrenze bei 30 cm Stammumfang. Die Stadtverordneten beschlossen die heutige Verordnung am 3. Mai 2017 und hoben die Grenze auf 45 cm im bebauten Ortsteil und 60 cm außerhalb an.
Wer einen Baum mit 40 cm Umfang hat, ist heute also nicht mehr geschützt. Vor 2017 wäre er es gewesen.
Baumfällung im Umland: Potsdam-Mittelmark und Berlin
Außerhalb der Stadt gelten andere Baumschutzverordnungen und Satzungen. In Kleinmachnow liegt die Grenze bei 40 cm, in Teltow bei 60 cm.
Werder hat keine eigene Baumschutzsatzung. Dort gilt im Außenbereich die Gehölzschutzverordnung des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Im Berliner Süden gilt die Berliner Verordnung. Sie finden sie auf der Seite Baumschutz Berlin.
Ihre Anfrage zur Baumfällung
Pro Baumpflege Potsdam ist Ihr Ansprechpartner von der Besichtigung bis zum Stubben. Sie können einen Termin vereinbaren und nennen dabei den Ort und den Stammumfang Ihres Baums.
Anfrage und Besichtigung sind kostenlos und unverbindlich. Einen Preis nennt der Betrieb erst nach der Besichtigung.
Ist Ihr Baum geschützt, hilft der Betrieb beim Antrag mit Bestandsplan und Unterlagen.
Häufige Fragen
Wann dürfen privat Bäume gefällt werden?
Geschützte Bäume fällt man in Potsdam mit Genehmigung in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar. Das bundesweite Schnittverbot vom 1. März bis 30. September gilt für Hecken und Gebüsche, vor Ort können strengere Regeln gelten. Pro Baumpflege Potsdam plant Ihre Fällung danach.
Wann darf ein Baum ohne Genehmigung gefällt werden?
Ohne Genehmigung dürfen Sie in Potsdam Bäume unter der Schutzgrenze fällen, Bäume näher als 3 m am Wohnhaus und bei unmittelbarer Gefahr. Gefahrenfällungen melden Sie unverzüglich der Naturschutzbehörde. Pro Baumpflege Potsdam hilft Ihnen, den Fall richtig einzuordnen, bevor die erste Säge ansetzt.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Baum fällen will?
Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Baum geschützt ist, und messen Sie den Stammumfang in 100 cm Höhe. Beachten Sie die Zeit, die Ersatzpflanzung und den Stubben. Pro Baumpflege Potsdam begleitet Ihre Baumfällung in Potsdam von der Prüfung bis zur Fläche.
Welche Methoden gibt es für die Baumfällung?
Steht ein Baum frei, kann er in einem Zug fallen. Bei wenig Platz trägt man ihn Stück für Stück ab, mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran. Pro Baumpflege Potsdam arbeitet mit allen drei und entscheidet nach der Besichtigung Ihres Baums in Potsdam, welche Methode passt.
In welche Richtung fällt ein Baum beim Fällen?
Die Fallrichtung bestimmt der Fallkerb, ein Keil, der auf der gewünschten Seite aus dem Stamm geschnitten wird. Die Bruchleiste dahinter führt den Baum. Pro Baumpflege Potsdam prüft in Potsdam vorab, ob der Platz für eine Fällung in einem Zug reicht.
Wann muss ein Baum gefällt werden?
Gefällt werden muss ein Baum, wenn er nicht mehr zu sichern ist: bei erheblich beeinträchtigter Vitalität, bei Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert oder wenn Vorschriften es verlangen. Pro Baumpflege Potsdam bewertet Ihren Baum in Potsdam vor Ort.
