Inhalt dieser Seite
- Welche Bäume die Berliner Baumschutzverordnung schützt
- Wann Sie die Ausnahmegenehmigung brauchen
- So läuft der Antrag in Berlin
- Berlin und Potsdam im Vergleich
- Wann Ihr Baum in Berlin nicht geschützt ist
- Warum Bäume in Berlin geschützt sind
- Was bei einer Fällung ohne Genehmigung droht
- Seit 1982 unter Schutz
- Geplante Änderung: 70 statt 80 Zentimeter
- Ihre Anfrage zum Baumschutz in Berlin
- Häufige Fragen
Welche Bäume die Berliner Baumschutzverordnung schützt

In Berlin stehen alle Laubbäume außer Obstbäumen unter dem Schutz der Baumschutzverordnung, dazu die Waldkiefer, die Walnuss und die Türkische Baumhasel. Sie müssen eine bestimmte Stärke erreicht haben.
| Frage | Regel |
|---|---|
| Einstämmige Bäume | ab 80 cm Stammumfang |
| Mehrstämmige Bäume | wenn ein Stamm mindestens 50 cm hat |
| Messhöhe | 130 cm über dem Erdboden, bei tiefem Kronenansatz direkt unter der Krone |
| Geschützte Arten | Laubbäume außer Obstbäumen, Waldkiefer, Walnuss, Türkische Baumhasel |
| Zeitraum der Maßnahmen | in der Regel außerhalb des 1. März bis 30. September |
| Zuständig | Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks |
| Geplante Änderung (Entwurf, 30.04.2026) | einstämmig ab 70 cm, gemessen in 100 cm Höhe, laut Rechtsdatenbank (23.10.2026) noch nicht in Kraft |
Quelle: ServicePortal Berlin, „Baumschutz – Ausnahmegenehmigung beantragen“; Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Begründung zur siebten Änderungsverordnung (Entwurf, 30.04.2026)
Wann Sie die Ausnahmegenehmigung brauchen
Fällen, starker Rückschnitt und Eingriffe ins Wurzelwerk eines geschützten Baums, etwa durch Abgrabungen, Aufschüttungen oder Wurzeltrennungen, brauchen eine Ausnahmegenehmigung.
Maßnahmen sind an Auflagen gebunden: Zeitraum, Ersatzpflanzung mit Baumart, Stückzahl und Qualität oder die Zahlung einer Ausgleichsabgabe.
So läuft der Antrag in Berlin
Sie können den Antrag online stellen oder formlos per E-Mail oder Post. Für den Online-Antrag brauchen Sie die Dokumente als PDF, JPG oder PNG, 10 MB je Datei, 50 MB insgesamt.
Sind Sie nicht Eigentümer, brauchen Sie eine Vollmacht. Die Maßnahme am Baum findet in der Regel außerhalb des 1. März bis 30. September statt.
Berlin und Potsdam im Vergleich
Wer im Berliner Süden und in Potsdam Bäume hat, sieht den Unterschied sofort: Berlin schützt ab 80 cm, Potsdam im bebauten Ortsteil schon ab 45 cm. Mehr zu Potsdam steht bei der Fällgenehmigung.
Ihren Ortsteil finden Sie auf der Seite Berliner Süden und Südwesten. Wie eine Fällung abläuft, zeigt die Baumfällung.
Wann Ihr Baum in Berlin nicht geschützt ist
Nicht geschützt sind einstämmige Laubbäume unter 80 cm Stammumfang, Obstbäume mit Ausnahme der Walnuss und Nadelgehölze mit Ausnahme der Waldkiefer.
Das bedeutet nicht, dass Sie sorglos fällen sollten. Auch dann gelten Naturschutzrecht und die Verkehrssicherungspflicht.
Warum Bäume in Berlin geschützt sind

Stadtbäume spenden Schatten, kühlen bei Hitze und sind Lebensraum für Vögel. Das Land Berlin schützt Bäume deshalb ab einer bestimmten Größe.
Für das Stadtklima und die Lebensqualität zählt jeder große Baum. Neue Bäume wachsen langsam.
Was bei einer Fällung ohne Genehmigung droht
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Dazu können ein Ersatzbaum oder eine Ausgleichsabgabe gehören.
Beantragen Sie die Genehmigung deshalb, bevor der Baum fällt, und prüfen Sie den Standort und die Größe vorab.
Seit 1982 unter Schutz
Berlin schützt seine Bäume mit einer Verordnung vom 11. Januar 1982. Seitdem wurde sie sechsmal geändert, 2004 nahm die Verwaltungsreform die meisten Nadelbäume heraus.
Geplante Änderung: 70 statt 80 Zentimeter
Die Senatsverwaltung hat am 30. April 2026 den Entwurf einer siebten Änderung vorgelegt. Danach wären einstämmige Bäume schon ab 70 cm Stammumfang geschützt, gemessen in 100 cm Höhe, mehrstämmige ab 50 cm.
Änderungen sind in Vorbereitung. Die amtliche Rechtsdatenbank führt am 23.10.2026 keine Änderung nach 2024, bis der Entwurf gilt, zählt also 80 cm. Bei einem Baum zwischen 70 und 80 cm fragen Sie vorher beim Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirks nach.
Ihre Anfrage zum Baumschutz in Berlin
Nennen Sie Ortsteil, Baumart und Stammumfang. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung bereitet Pro Baumpflege Potsdam mit Ihnen vor.
Häufige Fragen
Welche Bäume dürfen in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden?
In Berlin dürfen Sie einstämmige Laubbäume unter 80 cm Stammumfang, Obstbäume und Nadelgehölze außer der Waldkiefer fällen. Walnuss und Türkische Baumhasel sind geschützt. Pro Baumpflege Potsdam hilft Ihnen im Berliner Süden, Ihren Baum richtig einzuordnen. Sie erreichen den Betrieb auch telefonisch.
Welche Bäume fallen nicht unter die Baumschutzverordnung?
Nicht erfasst sind in Berlin Obstbäume, außer Walnuss und Türkische Baumhasel, sowie Nadelgehölze außer der Waldkiefer. Auch Laubbäume unter 80 cm Stammumfang sind frei. Pro Baumpflege Potsdam prüft das für Bäume im Berliner Süden mit Ihnen vorab. Preise nennt der Betrieb erst nach der Besichtigung.
Darf ich einen Walnussbaum ohne Genehmigung fällen?
In Berlin gehört die Walnuss zu den geschützten Bäumen, sobald sie die Schutzgrenze erreicht hat, einstämmig ab 80 cm Stammumfang. Dann braucht die Fällung eine Ausnahmegenehmigung. Pro Baumpflege Potsdam klärt das mit Ihnen für Ihren Walnussbaum im Berliner Süden. Die Anfrage dazu ist kostenlos und unverbindlich.
Bis wann darf man in Berlin Bäume fällen?
Maßnahmen an geschützten Bäumen finden in Berlin in der Regel außerhalb des 1. März bis 30. September statt, das nennt das ServicePortal als Zeitraum des Rodungsverbots. Pro Baumpflege Potsdam plant Ihre Fällung im Berliner Süden nach diesem Zeitraum. Das Formular oben auf der Seite genügt für Ihre Anfrage.
Wie beantragt man in Berlin eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes?
Sie stellen den Antrag online oder formlos per E-Mail oder Post beim Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirks. Eigentümer oder Bevollmächtigte mit Vollmacht dürfen ihn stellen. Pro Baumpflege Potsdam hilft Ihnen im Berliner Süden, die Unterlagen vorzubereiten. Sie erreichen den Betrieb auch telefonisch.
Muss für einen gefällten Baum in Berlin ein Ersatzbaum gepflanzt werden?
Die Ausnahmegenehmigung ist an Auflagen gebunden: Zeitraum und Ersatzpflanzung mit Baumart, Stückzahl und Qualität oder die Zahlung einer Ausgleichsabgabe. Pro Baumpflege Potsdam klärt mit Ihnen im Berliner Süden, welche Auflagen auf Ihre Fällung zukommen. Preise nennt der Betrieb erst nach der Besichtigung.
Welche Bäume sind in Berlin geschützt?
Geschützt sind Laubbäume außer Obstbäumen, die Waldkiefer, die Walnuss und die Türkische Baumhasel, einstämmig ab 80 cm, mehrstämmig ab 50 cm an einem Stamm. Pro Baumpflege Potsdam prüft mit Ihnen im Berliner Süden, ob Ihr Baum dazugehört. Die Anfrage dazu ist kostenlos und unverbindlich.
