Inhalt dieser Seite
- Wann Sie in Potsdam eine Fällgenehmigung brauchen
- So stellen Sie den Antrag
- Was ohne Antrag geht
- Wann eine Genehmigung erteilt wird
- Typische Fehler beim Antrag
- Nach der Genehmigung
- Rechtsgrundlage: Baumschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz
- Tipps zum Antrag: Was Sie beachten sollten
- Ihre Anfrage zur Fällgenehmigung
- Häufige Fragen
Wann Sie in Potsdam eine Fällgenehmigung brauchen

Geschützt sind in Potsdam Bäume ab 45 cm Stammumfang im bebauten Ortsteil und ab 60 cm außerhalb, Obstbäume ab 80 cm. Gemessen wird in 100 cm Höhe über dem Boden.
Das gilt nicht für Wald, Schutzgebiete, Baumschulen, Obstplantagen, Naturdenkmale, Kleingärten und Friedhöfe. Auch Bäume mit weniger als 300 cm Abstand zu einem Wohngebäude sind ausgenommen.
Mit dem Fällcheck oben rechnen Sie Ihren Fall durch.
So stellen Sie den Antrag

Der Antrag geht schriftlich an die Untere Naturschutzbehörde, mit Begründung und einem Bestandsplan. Die Genehmigung gilt zwei Jahre.
Schriftliche Bitten an eine Stelle haben in Potsdam Geschichte: An die Bittschriftenlinde hefteten Untertanen ihre Anliegen, Friedrich der Große sah sie vom Arbeitszimmer im Stadtschloss aus. Heute steht am Otto-Braun-Platz ein Nachfolgebaum.
| Wo | Stelle | Unterlagen und Hinweise |
|---|---|---|
| Potsdam | Untere Naturschutzbehörde der Stadt | schriftlich mit Begründung; Bestandsplan mit Standort, Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser und Gebäuden; Geltung zwei Jahre |
| Landkreis Potsdam-Mittelmark (Werder, Teltow Außenbereich) | Untere Naturschutzbehörde des Landkreises | schriftlicher Antrag; Lage- und Bestandsplan, Fotos, Begründung, Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung; 4 bis 6 Wochen Bearbeitung |
| Kleinmachnow | Gemeinde Kleinmachnow | Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit Vorschlag für Ersatzpflanzungen; in der Vegetationszeit zusätzlich Befreiung |
| Berlin | Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks | online oder formlos per E-Mail oder Post; Eigentümer oder Bevollmächtigte mit Vollmacht |
Quelle: PBaumSchVO Potsdam § 6; Landkreis Potsdam-Mittelmark, Naturschutz Baumfällung; Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow § 6; ServicePortal Berlin
Was ohne Antrag geht
Nicht jede Arbeit braucht einen Antrag. Pflegeschnitte wie das Entfernen von Totholz sind erlaubt, bei unmittelbarer Gefahr, etwa für die Verkehrssicherheit, dürfen Sie sofort handeln.
Danach melden Sie die Maßnahme und belegen sie mit Fotos. Mehr dazu auf der Seite Baumkontrolle, zum Schnitt auf der Seite Baumschnitt.
Wann eine Genehmigung erteilt wird

Bei Baumfällungen muss die Behörde genehmigen, wenn bestimmte Gründe vorliegen, etwa Gefahr oder erhebliche Krankheit des Baums. Welche Gründe das sind, steht bei der Baumfällung.
Ausnahmsweise kann eine Befreiung erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder die Vorschrift im Einzelfall eine unzumutbare Belastung wäre.
Typische Fehler beim Antrag
Ein häufiger Fehler ist, den Stammumfang falsch zu messen. Gemessen wird in 100 cm Höhe, nicht am Boden und nicht an der dicksten Stelle.
Ebenso häufig fehlt der Bestandsplan. Ohne Standort, Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser und Gebäude kann die Behörde nicht entscheiden.
Ein dritter Fehler kostet am meisten: Gefällt wird, bevor die Genehmigung da ist. Dann drohen Bußgeld und Ersatzpflanzung.
Nach der Genehmigung
Mit der Genehmigung beginnt die Frist. Sie gilt in Potsdam zwei Jahre, genehmigte Fällungen liegen zwischen 1. Oktober und Ende Februar.
Danach steht die Ersatzpflanzung an, oder eine Ausgleichszahlung, wenn der Ersatz nicht möglich ist.
Rechtsgrundlage: Baumschutzverordnung und Bundesnaturschutzgesetz
Die rechtliche Grundlage in Potsdam ist die Potsdamer Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt. Sie dient dem Schutz und dem Erhalt des Baumbestands und beruht auf dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz.
Für Sie heißt das: Die Stadtverwaltung prüft den Antrag, wenn der Baum im Stadtgebiet steht. Im Umland gelten eigene Baumschutzverordnungen und Satzungen.
Tipps zum Antrag: Was Sie beachten sollten

Prüfen Sie zuerst, ob der Baum überhaupt geschützt ist. Beachten Sie dabei die Messhöhe von 100 cm und die Ausnahmen für Bäume nahe am Wohnhaus.
Erforderlich sind schriftlicher Antrag, Begründung und Unterlagen zum Standort. Wichtig ist außerdem, mit der Fällung bis zur Genehmigung zu warten.
Ihre Anfrage zur Fällgenehmigung
Sagen Sie in der Anfrage, wo der Baum steht und wie dick er ist.
Pro Baumpflege Potsdam hilft Ihnen als Baumpfleger beim Antrag und stellt Bestandsplan und Unterlagen mit Ihnen zusammen.
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Was der Antrag und die Fällung kosten können, steht auf der Seite Kosten.
Häufige Fragen
Wo bekomme ich eine Fällgenehmigung?
In Potsdam beantragen Sie die Genehmigung schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt, im Landkreis Potsdam-Mittelmark bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, in Berlin beim Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks. Pro Baumpflege Potsdam hilft Ihnen, die richtige Stelle zu finden.
Wann braucht man eine Fällgenehmigung?
In Potsdam brauchen Sie sie für Bäume ab 45 cm Stammumfang im bebauten Ortsteil, ab 60 cm außerhalb und für Obstbäume ab 80 cm. Bäume nahe am Wohnhaus sind ausgenommen. Pro Baumpflege Potsdam prüft mit Ihnen, ob Ihr Baum darunterfällt.
Wie kann ich in Potsdam einen Antrag auf Baumfällung stellen?
Schreiben Sie an die Untere Naturschutzbehörde, begründen Sie die Fällung und legen Sie einen Bestandsplan mit Standort, Baumart, Stammumfang, Kronendurchmesser und Gebäuden bei. Die Genehmigung gilt zwei Jahre. Pro Baumpflege Potsdam bereitet die Unterlagen mit Ihnen vor. Die Anfrage dazu ist kostenlos und unverbindlich.
Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?
In Potsdam dürfen Sie Bäume unter 45 cm Stammumfang im bebauten Ortsteil fällen, unter 60 cm außerhalb und Obstbäume unter 80 cm, dazu Bäume unter 3 m Abstand zum Wohnhaus. Pro Baumpflege Potsdam prüft vorab, ob eine Ausnahme für Ihren Baum gilt.
Kann ich auf meinem Grundstück einfach Bäume fällen?
Nicht immer. Ungeschützte Bäume dürfen Sie fällen, geschützte brauchen eine Genehmigung. Wer ohne Genehmigung fällt, riskiert in Potsdam ein Bußgeld bis 65.000 €. Pro Baumpflege Potsdam klärt mit Ihnen vor der Fällung, ob Ihr Baum geschützt ist. Das Formular oben auf der Seite genügt für Ihre Anfrage.
Ist es in Brandenburg erlaubt, einen Baum ohne Genehmigung zu fällen?
Das hängt vom Ort ab. Potsdam, Kleinmachnow und Teltow haben eigene Regeln, Werder hat keine Baumschutzsatzung, im Außenbereich gilt die Verordnung des Landkreises ab 60 cm. Pro Baumpflege Potsdam kennt die Regeln der Orte, in denen es arbeitet. Sie erreichen den Betrieb auch telefonisch.
Wie lange ist eine Baumfällgenehmigung gültig?
Eine Genehmigung oder Befreiung gilt in Potsdam zwei Jahre ab Erteilung. Genehmigte Fällungen führen Sie in der Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar aus. Pro Baumpflege Potsdam plant den Termin Ihrer Baumfällung in Potsdam so, dass er innerhalb dieser Frist liegt.
Welche Folgen drohen, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?
In Potsdam drohen ein Bußgeld bis 65.000 € sowie die Pflicht zur Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung. Das regelt die Baumschutzverordnung. Pro Baumpflege Potsdam klärt mit Ihnen vor der Fällung, ob Ihr Baum geschützt ist, damit es nicht so weit kommt. Preise nennt der Betrieb erst nach der Besichtigung.
