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Was sich ändern soll: der Entwurf im Überblick
Eine Birke mit 75 cm Stammumfang dürfen Sie in Berlin heute ohne Antrag fällen. Nach dem Entwurf wäre sie geschützt, dazwischen liegen 5 cm und eine neue Messhöhe.
Den Auftrag gab das Berliner Klimaanpassungsgesetz vom 7. November 2025: Der Senat sollte die Berliner Baumschutzverordnung binnen sechs Monaten ändern.
| Regel | Heute (gilt) | Entwurf vom 30.04.2026 |
|---|---|---|
| Schutzgrenze | 80 cm Stammumfang | 70 cm Stammumfang; Eibe, Weiß- und Rotdorn, Stechpalme ab 50 cm |
| Messhöhe | 130 cm über dem Boden | 100 cm über dem Boden |
| Mehrstämmige Bäume | ein Stamm ab 50 cm | ein Stamm ab 50 cm |
| Nadelbäume | nur Wald-Kiefer | Wald-Kiefer, Schwarz-Kiefer, Eibe |
| Obstbäume | Walnuss, Türkische Baumhasel | Walnuss, Türkische Baumhasel, Esskastanie |
| Invasive Arten der EU-Liste | geschützt wie andere Laubbäume | ausgenommen |
| Ersatzbäume für eine Linde mit 110 cm | 1 | 3 |
| Geld statt Pflanzung | frei wählbar | nur, wenn keine Ersatzpflanzung möglich ist |
| Ersatzpflanzung erfüllt | nach 4 Jahren angewachsen | nach 5 Jahren angewachsen |
| Ort der Ersatzpflanzung | grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück | so nah wie möglich, in der Regel im Umkreis von 150 m, binnen zwei Pflanzperioden |
| Genehmigung bei Bauvorhaben gültig | 3 Jahre | 2 Jahre |
Quelle: Berliner Baumschutzverordnung, Stand 11.12.2024 (Rechtsdatenbank VIS Berlin, gelesen 02.11.2026); Entwurf der Siebten Änderungsverordnung mit Begründung, Senatsverwaltung, 30.04.2026, Stand Beginn Betroffenenbeteiligung.
Ersatzbäume: zwei mehr auf jeder Stufe
Wer einen geschützten Baum fällen darf, pflanzt Ersatz. Der Entwurf erhöht die Zahl auf jeder Stufe der Tabelle um zwei Bäume, so verlangt es das Klimaanpassungsgesetz.
Für eine Eiche mit 150 cm Stammumfang hieße das vier statt zwei Ersatzbäume.
Geld statt Pflanzung, die Ausgleichsabgabe, wäre nur noch erlaubt, wenn die Ersatzpflanzung nicht möglich ist. Diesen Vorrang hatte der Rechnungshof von Berlin in seinem Jahresbericht 2025 gefordert.
| Stammumfang | Eiche, Linde, Ahorn … heute | … nach Entwurf | übrige Arten heute | … nach Entwurf |
|---|---|---|---|---|
| 100 cm | 1 | 3 | 1 | 3 |
| 150 cm | 2 | 4 | 2 | 4 |
| 200 cm | 3 | 5 | 3 | 5 |
| 250 cm | 5 | 7 | 4 | 6 |
| 300 cm | 6 | 8 | 4 | 6 |
| 400 cm | 8 | 10 | 6 | 8 |
Quelle: Eigene Auswertung der Anlage 1 der Berliner Baumschutzverordnung (geltende Fassung und Entwurf vom 30.04.2026). Gleicher Umfang angenommen, gemessen wird heute in 130 cm, nach dem Entwurf in 100 cm Höhe. Richtwert, das Bezirksamt entscheidet im Einzelfall.
Welche Bäume neu dazukommen
Die Eibe kann von allen heimischen Nadelbäumen am ältesten werden. Laut Begründung des Entwurfs wuchs sie in Berlin bis Ende des 18. Jahrhunderts wild, heute gilt die Wildform hier als ausgestorben.
Künftig wären Eibe, Weiß- und Rotdorn und Stechpalme schon ab 50 cm geschützt, weil sie so langsam wachsen. Neu dazu kommen auch Schwarz-Kiefer und Esskastanie, der Ginkgo wird eigens genannt.
Herausfallen würden Bäume von der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten, etwa der Götterbaum. Fichte, Tanne, Lärche und die meisten Obstbäume bleiben ungeschützt.
Schneiden ohne Antrag: die 15-cm-Grenze
Der Entwurf nennt erstmals Pflegeschnitte, die keine Genehmigung brauchen. Dazu zählen Totholz und Äste bis 15 cm Umfang an der Schnittstelle, etwa für einen Dach- und Fassadenfreischnitt oder einen freien Gehweg.
Auch eine dynamische Kronensicherung wäre ohne Antrag erlaubt. Dickere Äste bleiben genehmigungspflichtig, der Antrag gilt dann als Maßnahme zum Erhalt des Baums.
Der Artenschutz gilt weiter: Brütet ein Vogel im Baum, ist auch der kleine Schnitt tabu.
Wann gilt die neue Regel?
Noch gilt sie nicht: Die amtliche Rechtsdatenbank VIS Berlin führt am 2. November 2026 weiter die Fassung vom 11. Dezember 2024, also 80 cm in 130 cm Höhe.
Ihr voller Name lautet „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin“, kurz BaumSchVO, und sie stammt vom 11. Januar 1982.
Heute schützt § 2 der BaumSchVO Laubbäume, die Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel, jeweils mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist.
Ersatzpflanzung und Ausgleichsabgabe regelt § 6 der BaumSchVO, gültig ab 11. November 2007.
Der Entwurf trägt den Stand „Beginn Betroffenenbeteiligung“. In Kraft tritt die Änderung erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.
Anträge, die vorher eingehen, bearbeitet das Bezirksamt laut Übergangsvorschrift des Entwurfs nach dem bisherigen Recht. Dann zählen auch noch die bisherigen Ersatzzahlen.
Was das für Ihren Garten heißt
Messen Sie Ihren Baum zweimal: in 130 cm Höhe für das heutige Recht, in 100 cm für den Entwurf. Weil sich der Stamm nach oben verjüngt, ist der Wert in 100 cm Höhe meist etwas größer.
Steht eine Baumfällung an, klärt der Antrag auf Fällgenehmigung, ob und mit welchem Ersatz Sie fällen dürfen. Pro Baumpflege Potsdam arbeitet im Berliner Süden und Südwesten und bespricht Ihren Antrag vor Ort.
Häufige Fragen
Welche Änderungen gibt es in der Berliner Baumschutzverordnung ab 2026?
Ein Entwurf der Senatsverwaltung vom 30. April 2026 senkt die Schutzgrenze in Berlin von 80 auf 70 cm Stammumfang, gemessen in 100 statt 130 cm Höhe. Dazu kommen neue Arten und mehr Ersatzbäume. In Kraft ist er noch nicht. Pro Baumpflege Potsdam prüft Ihren Baum nach der geltenden Fassung.
Bis zu welchem Durchmesser dürfen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden?
In Berlin dürfen Laubbäume unter 80 cm Stammumfang in 130 cm Höhe ohne Genehmigung gefällt werden, das sind rund 25 cm Durchmesser. Nach dem Entwurf läge die Grenze bei 70 cm Umfang in 100 cm Höhe. Pro Baumpflege Potsdam misst Ihren Baum in Berlin vor Ort nach.
Wie wird der Stammumfang gemessen?
Der Stammumfang wird mit einem Maßband rund um den Stamm gemessen, in Berlin heute in 130 cm Höhe über dem Boden. Beginnt die Krone tiefer, misst man direkt darunter. Der Entwurf der neuen Verordnung sieht 100 cm Höhe vor. Pro Baumpflege Potsdam misst bei der Besichtigung in Berlin beide Werte.
Wie misst man den Durchmesser eines Baumstamms?
Den Durchmesser eines Baumstamms ermitteln Sie am einfachsten über den Umfang: Umfang geteilt durch 3,14 ergibt den Durchmesser. 80 cm Umfang entsprechen rund 25 cm, 70 cm rund 22 cm. Der Baumschutz in Berlin rechnet mit dem Umfang. Pro Baumpflege Potsdam misst beides bei der Besichtigung.
Welche Bäume zählen als Ersatzpflanzung?
Als Ersatzpflanzung zählen in Berlin standortgerechte Bäume aus der Baumschule, als Hochstamm mit 14 bis 20 cm Stammumfang je nach Zustand des gefällten Baums. Der Entwurf verlangt zusätzlich klimaangepasste Arten und lässt vergleichbare Anzuchten mit Zustimmung der Behörde zu. Pro Baumpflege Potsdam pflanzt den Ersatz nach Ihrem Bescheid.
Wann dürfen in Berlin Bäume geschnitten werden?
Starke Schnitte und Fällungen sind in Berlin vom 1. Oktober bis 28. Februar möglich, vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz sie. Schonende Pflegeschnitte gehen ganzjährig, der Entwurf nennt dafür erstmals 15 cm Astumfang als Grenze. Pro Baumpflege Potsdam plant Ihren Schnitt passend zur Jahreszeit.
