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Baumpfleger kniet an einer alten Eiche, legt beide Hände an den Stamm und schaut in die Krone, neue Baumschutzverordnung Berlin, Pro Baumpflege Potsdam

Neue Baumschutzverordnung in Berlin: Ist Ihr Baum bald geschützt?

Schutz ab 70 statt 80 cm, neue Arten, mehr Ersatzbäume: So sieht der Entwurf der Senatsverwaltung vom 30. April 2026 aus. Der Check unter dem Formular legt ihn neben die Regel, die heute gilt.

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Heute frei, morgen geschützt?

Baumart wählen, zweimal messen: Der Check legt die geltende Berliner Regel neben den Entwurf der Senatsverwaltung.

Heute geltende Verordnung

Nach dem Entwurf gilt noch nicht

Richtwert, keine Rechtsauskunft. Verbindlich entscheidet das Umwelt- und Naturschutzamt Ihres Bezirks nach der Fassung, die bei Ihrem Antrag gilt. Rufen Sie an unter 0157 92347154 oder schreiben Sie uns.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sich ändern soll: der Entwurf im Überblick
  2. Ersatzbäume: zwei mehr auf jeder Stufe
  3. Welche Bäume neu dazukommen
  4. Schneiden ohne Antrag: die 15-cm-Grenze
  5. Wann gilt die neue Regel?
  6. Was das für Ihren Garten heißt
  7. Häufige Fragen

Was sich ändern soll: der Entwurf im Überblick

Eine Birke mit 75 cm Stammumfang dürfen Sie in Berlin heute ohne Antrag fällen. Nach dem Entwurf wäre sie geschützt, dazwischen liegen 5 cm und eine neue Messhöhe.

Den Auftrag gab das Berliner Klimaanpassungsgesetz vom 7. November 2025: Der Senat sollte die Berliner Baumschutzverordnung binnen sechs Monaten ändern.

Berliner Baumschutz: heute und nach dem Entwurf
RegelHeute (gilt)Entwurf vom 30.04.2026
Schutzgrenze80 cm Stammumfang70 cm Stammumfang; Eibe, Weiß- und Rotdorn, Stechpalme ab 50 cm
Messhöhe130 cm über dem Boden100 cm über dem Boden
Mehrstämmige Bäumeein Stamm ab 50 cmein Stamm ab 50 cm
Nadelbäumenur Wald-KieferWald-Kiefer, Schwarz-Kiefer, Eibe
ObstbäumeWalnuss, Türkische BaumhaselWalnuss, Türkische Baumhasel, Esskastanie
Invasive Arten der EU-Listegeschützt wie andere Laubbäumeausgenommen
Ersatzbäume für eine Linde mit 110 cm13
Geld statt Pflanzungfrei wählbarnur, wenn keine Ersatzpflanzung möglich ist
Ersatzpflanzung erfülltnach 4 Jahren angewachsennach 5 Jahren angewachsen
Ort der Ersatzpflanzunggrundsätzlich auf dem eigenen Grundstückso nah wie möglich, in der Regel im Umkreis von 150 m, binnen zwei Pflanzperioden
Genehmigung bei Bauvorhaben gültig3 Jahre2 Jahre

Quelle: Berliner Baumschutzverordnung, Stand 11.12.2024 (Rechtsdatenbank VIS Berlin, gelesen 02.11.2026); Entwurf der Siebten Änderungsverordnung mit Begründung, Senatsverwaltung, 30.04.2026, Stand Beginn Betroffenenbeteiligung.

Ersatzbäume: zwei mehr auf jeder Stufe

Wer einen geschützten Baum fällen darf, pflanzt Ersatz. Der Entwurf erhöht die Zahl auf jeder Stufe der Tabelle um zwei Bäume, so verlangt es das Klimaanpassungsgesetz.

Für eine Eiche mit 150 cm Stammumfang hieße das vier statt zwei Ersatzbäume.

Geld statt Pflanzung, die Ausgleichsabgabe, wäre nur noch erlaubt, wenn die Ersatzpflanzung nicht möglich ist. Diesen Vorrang hatte der Rechnungshof von Berlin in seinem Jahresbericht 2025 gefordert.

Ersatzbäume je gefälltem Baum in Berlin
StammumfangEiche, Linde, Ahorn … heute… nach Entwurfübrige Arten heute… nach Entwurf
100 cm1313
150 cm2424
200 cm3535
250 cm5746
300 cm6846
400 cm81068

Quelle: Eigene Auswertung der Anlage 1 der Berliner Baumschutzverordnung (geltende Fassung und Entwurf vom 30.04.2026). Gleicher Umfang angenommen, gemessen wird heute in 130 cm, nach dem Entwurf in 100 cm Höhe. Richtwert, das Bezirksamt entscheidet im Einzelfall.

Welche Bäume neu dazukommen

Die Eibe kann von allen heimischen Nadelbäumen am ältesten werden. Laut Begründung des Entwurfs wuchs sie in Berlin bis Ende des 18. Jahrhunderts wild, heute gilt die Wildform hier als ausgestorben.

Künftig wären Eibe, Weiß- und Rotdorn und Stechpalme schon ab 50 cm geschützt, weil sie so langsam wachsen. Neu dazu kommen auch Schwarz-Kiefer und Esskastanie, der Ginkgo wird eigens genannt.

Herausfallen würden Bäume von der EU-Liste invasiver gebietsfremder Arten, etwa der Götterbaum. Fichte, Tanne, Lärche und die meisten Obstbäume bleiben ungeschützt.

Schneiden ohne Antrag: die 15-cm-Grenze

Der Entwurf nennt erstmals Pflegeschnitte, die keine Genehmigung brauchen. Dazu zählen Totholz und Äste bis 15 cm Umfang an der Schnittstelle, etwa für einen Dach- und Fassadenfreischnitt oder einen freien Gehweg.

Auch eine dynamische Kronensicherung wäre ohne Antrag erlaubt. Dickere Äste bleiben genehmigungspflichtig, der Antrag gilt dann als Maßnahme zum Erhalt des Baums.

Der Artenschutz gilt weiter: Brütet ein Vogel im Baum, ist auch der kleine Schnitt tabu.

Wann gilt die neue Regel?

Noch gilt sie nicht: Die amtliche Rechtsdatenbank VIS Berlin führt am 2. November 2026 weiter die Fassung vom 11. Dezember 2024, also 80 cm in 130 cm Höhe.

Ihr voller Name lautet „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin“, kurz BaumSchVO, und sie stammt vom 11. Januar 1982.

Heute schützt § 2 der BaumSchVO Laubbäume, die Waldkiefer, Walnuss und Türkische Baumhasel, jeweils mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1,30 m. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 50 cm aufweist.

Ersatzpflanzung und Ausgleichsabgabe regelt § 6 der BaumSchVO, gültig ab 11. November 2007.

Der Entwurf trägt den Stand „Beginn Betroffenenbeteiligung“. In Kraft tritt die Änderung erst am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt.

Anträge, die vorher eingehen, bearbeitet das Bezirksamt laut Übergangsvorschrift des Entwurfs nach dem bisherigen Recht. Dann zählen auch noch die bisherigen Ersatzzahlen.

Was das für Ihren Garten heißt

Messen Sie Ihren Baum zweimal: in 130 cm Höhe für das heutige Recht, in 100 cm für den Entwurf. Weil sich der Stamm nach oben verjüngt, ist der Wert in 100 cm Höhe meist etwas größer.

Steht eine Baumfällung an, klärt der Antrag auf Fällgenehmigung, ob und mit welchem Ersatz Sie fällen dürfen. Pro Baumpflege Potsdam arbeitet im Berliner Süden und Südwesten und bespricht Ihren Antrag vor Ort.

Häufige Fragen

Welche Änderungen gibt es in der Berliner Baumschutzverordnung ab 2026?

Ein Entwurf der Senatsverwaltung vom 30. April 2026 senkt die Schutzgrenze in Berlin von 80 auf 70 cm Stammumfang, gemessen in 100 statt 130 cm Höhe. Dazu kommen neue Arten und mehr Ersatzbäume. In Kraft ist er noch nicht. Pro Baumpflege Potsdam prüft Ihren Baum nach der geltenden Fassung.

Bis zu welchem Durchmesser dürfen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden?

In Berlin dürfen Laubbäume unter 80 cm Stammumfang in 130 cm Höhe ohne Genehmigung gefällt werden, das sind rund 25 cm Durchmesser. Nach dem Entwurf läge die Grenze bei 70 cm Umfang in 100 cm Höhe. Pro Baumpflege Potsdam misst Ihren Baum in Berlin vor Ort nach.

Wie wird der Stammumfang gemessen?

Der Stammumfang wird mit einem Maßband rund um den Stamm gemessen, in Berlin heute in 130 cm Höhe über dem Boden. Beginnt die Krone tiefer, misst man direkt darunter. Der Entwurf der neuen Verordnung sieht 100 cm Höhe vor. Pro Baumpflege Potsdam misst bei der Besichtigung in Berlin beide Werte.

Wie misst man den Durchmesser eines Baumstamms?

Den Durchmesser eines Baumstamms ermitteln Sie am einfachsten über den Umfang: Umfang geteilt durch 3,14 ergibt den Durchmesser. 80 cm Umfang entsprechen rund 25 cm, 70 cm rund 22 cm. Der Baumschutz in Berlin rechnet mit dem Umfang. Pro Baumpflege Potsdam misst beides bei der Besichtigung.

Welche Bäume zählen als Ersatzpflanzung?

Als Ersatzpflanzung zählen in Berlin standortgerechte Bäume aus der Baumschule, als Hochstamm mit 14 bis 20 cm Stammumfang je nach Zustand des gefällten Baums. Der Entwurf verlangt zusätzlich klimaangepasste Arten und lässt vergleichbare Anzuchten mit Zustimmung der Behörde zu. Pro Baumpflege Potsdam pflanzt den Ersatz nach Ihrem Bescheid.

Wann dürfen in Berlin Bäume geschnitten werden?

Starke Schnitte und Fällungen sind in Berlin vom 1. Oktober bis 28. Februar möglich, vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz sie. Schonende Pflegeschnitte gehen ganzjährig, der Entwurf nennt dafür erstmals 15 cm Astumfang als Grenze. Pro Baumpflege Potsdam plant Ihren Schnitt passend zur Jahreszeit.

Das passt dazu

Ihr Baum, kurz besprochen.

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